Mitgliedschaft

Grundsätzlich empfehlen wir allen Imkerinnen und Imkern die Mitgliedschaft in einem regionalen Verein. Die Bienenvölker können sehr günstig versichert werden. Über den Verein erreichen wir bei Sammelbestellungen (Futter, Behandlungsmittel, …) deutlich niedrigere Preise. Vereinseigene Geräte wie unsere Wabenpresse können von den Mitgliedern genutzt werden.

Über das Jahr verteilt bietet unser Verein interessante Vorträge und Kurse zu den verschiedenen Themen rund um die Imkerei.

Beim Imkerstammtisch können Fragen geklärt, Freundschaften geschlossen und zwanglos gefachsimpelt und diskutiert werden.

Imker, Neuimker und solche, die es werden wollen oder sich auch nur dafür interessieren, sind uns jederzeit herzlich willkommen! Rufen Sie uns einfach an, schreiben Sie eine E-Mail oder schauen Sie einfach bei einer unserer Veranstaltungen vorbei!

Mitgliedsbeiträge

Beiträge werden unterschieden nach Aktivität des jeweiligen Mitglieds:

Vollmitglieder (Jahresbeitrag 40,00 €)

sind solche, die aktiv Bienen halten, oder die Bienenhaltung zeitweise unterbrochen haben, aber in absehbarer Zeit wieder halten möchten.

Sie sind durch den Imkerverein Mitglied im Landesverband Bayerischer Imker (LVBI) und dadurch in Imkerbelangen versichert und berechtigt, das Warenzeichen des Deutschen Imkerbundes (D.I.B) unter Beachtung der Warenzeichensatzung des D.I.B. zu benutzen.

Für aktive Mitglieder werden Beiträge an Landes- und Bundesverband und für die Imkerversicherung durch den Imkerverein an den Landesverband abgeführt.

Fördermitglieder (Jahresbeitrag 15,00 €)

halten keine Bienen sondern sind Personen, die die Arbeit des Imkerververeins unterstützen möchten. Sie sind nicht durch den Verein Mitglied im LVBI.

Hinweis

Hinweis

Vollmitglieder, die zur Fördermitgliedschaft gewechselt sind, können nur nach Rücksprache mit dem Vorstands des Landesverbandes wieder den Status des Vollmitglieds erlangen
(§ 5 Abs. 2 Beitragsordnung des LVBI)

Ehrenmitglieder

werden durch die Mitgliederversammlung für besondere Verdienste um die Aufgaben und Ziele des Vereins verliehen. Sie sind von der Beitragspflicht befreit.