Wichtige Dokumente für unsere Mitglieder und Interessierte.
Die Dateien sind als PDF-Dateien abgelegt und können – so nicht von Ihrem Gerät direkt unterstützt – mit dem Acrobat Reader betrachtet, ausgefüllt und ausgedruckt werden.
Jeder Imker, der mit der Bienenhaltung beginnt oder bereits Bienen besitzt, muss beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einen Antrag auf Zuteilung einer Betriebsnummer stellen.
Die Zuteilung der Betriebsnummer ist verpflichtend und erfolgt kostenlos.
Sie ist im Seuchenfall notwendig für die Übersicht der im betroffenen Gebiet stehenden Bienenvölker.
Zuständig für die Landkreise Main-Spessart, Miltenberg und Aschaffenburg ist das AELF Karlstadt.
Honig und jedes Honigprodukt, soweit sie dazu bestimmt sind als Lebensmittel gewerbsmäßig in den Verkehr gebracht zu werden, muss den Bestimmungen der Lebensmittelgesetze (insbesondere der Honigverordnung) entsprechen.