Downloadbereich

Wichtige Dokumente für unsere Mitglieder und Interessierte.

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Verein

Jahresprogramm 2020

Übersicht über die diesjährigen Vorträge des Vereins, unsere Stammtische und weitere interessante imkerliche Veranstaltungen.

Beitragsordnung

Details zur Mitgliedschaft und Beiträgen.

Satzung

Die Satzung des Vereins in der Fassung vom 11. Februar 2016.

Verbände

Bestellformular für Gewährverschlüsse

Mitglieder des Vereins oder Landesverbandes mit entsprechender Honigschulung können Gewährverschlüsse direkt beim D.I.B. bestellen.

Satzung des LVBI

Der Imkerverein Lohr am Main ist Ortsgruppe des Landesverbandes Bayerischer Imker e.V. (LVBI). Er unterliegt deshalb dessen Satzung.

Imker-Global-Versicherung

Übersicht zur Imker-Global-Versicherung, Richtlinien zum Verhalten im Schadenfall, Schadensanzeige

Rechtliches

Zuteilung einer Betriebsnummer

Jeder Imker, der mit der Bienenhaltung beginnt oder bereits Bienen besitzt, muss beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einen Antrag auf Zuteilung einer Betriebsnummer stellen.

Hinweis

Die Zuteilung der Betriebsnummer ist verpflichtend und erfolgt kostenlos.

Sie ist im Seuchenfall notwendig für die Übersicht der im betroffenen Gebiet stehenden Bienenvölker.

Zuständig für die Landkreise Main-Spessart, Miltenberg und Aschaffenburg ist das AELF Karlstadt.

Honigverordnung

Honig und jedes Honigprodukt, soweit sie dazu bestimmt sind als Lebensmittel gewerbsmäßig in den Verkehr gebracht zu werden, muss den Bestimmungen der Lebensmittelgesetze (insbesondere der Honigverordnung) entsprechen.